Technisches Kraftfahrwesen - Gefahrgut
Gefahrgutangelegenheiten
Zuständigkeitsbereich
Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBG
• §9 GGBG Ausnahmebewilligung
• §11(6) GGBG Anerkennung von Schulungskursen für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater)
• §14(3) GGBG Anerkennung von Lehrgängen zur besonderen Ausbildung der Lenker
• §15 GGBG Kontrollen auf der Strasse im Zusammenwirken mit den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der örtlich zuständigen Behörde
Gefahrgutbeförderungsverordnung - GGBV
• §9(7) GGBV Kontrolle von Schulungen für Gefahrgutbeauftragte
• §22(7) GGBV Kontrolle von Schulungen für Gefahrgutlenker
Kosten:
• entsprechend §11 und §14 GGBG
Kraftfahrgesetz 1967 idgF (KFG)
• §56 KFG Erstellung von Gutachten aufgrund von besonderen Überprüfungen der Zulassungsbehörde
• §58 KFG Erstellung von Gutachten aufgrund von Prüfungen an Ort und Stelle durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder den ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
Weiterführende Informationen erhalten sie auf der Website Homepage des
Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) http://www.bmk.gv.at
Gefahrgutsachverständige in Kärnten