des Kärntner Regionalfonds für die Förderung von Maßnahmen der regionalen Verkehrs- und Sicherheitsinfrastruktur sowie für bodenpolitische Maßnahmen im Land Kärnten
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Ansprechpartner:
Abteilung 3 - Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz
Fr. SGL Mag. (FH) Daniela Haan
E-Mail: daniela.haan@ktn.gv.at
Tel.: 05 0536 13068
Beschreibung
Über den K-RegF sollen Maßnahmen der regionalen Verkehrs- und Sicherheitsinfrastruktur, bodenpolitische Vorhaben, der Schulbau sowie die örtliche Raumplanung durch Beratung und Kredite gefördert werden, um so die räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft in den Gemeinden zu schaffen. Darüber hinaus werden Gemeinden auch im Falle von Katastrophen unterstützt.
Was wird gefördert?
- Herstellung von Gemeindestraßen, Verbindungsstraßen, überregionalen Radwegen, Landes- und Bezirksstraßen
- Wiederherstellung von Straßen nach Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft
- Gestaltung von Stadt- und Ortsräumen
- Herstellung von Einrichtungen regionaler Sicherheitsinfrastruktur
- bodenpolitische Vorhaben
- Schulgebäude-Bereitstellung und Sanierung i.S. des Kärntner Schulbaufondsgesetzes
- Beseitigung eingetretener Katastrophenschäden
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Kärntner Gemeinden (reg. Sicherheitsinfrastruktur: auch sonst. juristische Personen; bodenpolitische Vorhaben: auch Rechtsträger, an denen eine Gemeinde zu mind. 50 % beteiligt ist; Schulbau: auch Schulgemeindeverbände)
Was sind die Voraussetzungen?
Voraussetzungen lt. Richtlinie
Wie hoch ist die Förderung (Kredit)?
- Herstellung von Gemeinde- und Verbindungsstraßen: bis zu 50 % der Herstellungskosten
- Herstellung von überregionalen Radwegen: bis zu 33 % der Herstellungskosten
- im Übrigen: 100 % der Herstellungskosten, die die Gemeinde tatsächlich zu tragen hat
- Schulbauvorhaben: 25 % der vom Kärntner Schulbaufonds anerkannten Kosten
- Beseitigung von Katastrophenschäden: 100 % der von der Gemeinde getragenen Kosten
Wie wird der Förderantrag gestellt?
elektronisch samt Projekt- und Kostenunterlagen an die Abteilung 3
Bitte die genauen Vorgaben in den Richtlinien beachten!