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Fachliche Abwicklung Berg- und Rad-Infrastruktur:
Abteilung 7 ‐ Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
Hr. UAL Dipl.‐Ing. Winfried Steiner
Tel.: 05 0536 17125
E‐Mail: winfried.steiner@ktn.gv.at
Fachliche Abwicklung Strandbäder und öffentliche Seezugänge:
Abteilung 7 ‐Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
Fr. Nicole Beclin, BA
Tel.: 05 0536 17122
E‐Mail: nicole.beclin@ktn.gv.at
Administrative Abwicklung:
Abteilung 3 ‐ Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz
Fr. Ute Lassnig
Tel.: 05 0536 13062
E‐Mail: ute.lassnig@ktn.gv.at
Beschreibung:
Aufgrund der Topographie des Landes verfügen die Kärntner Gemeinden über zahl- reiche kommunale und regionale Einrichtungen an Seen und in Bergregionen sowie über eine ausgeprägte Rad-Infrastruktur. Im Zuge der Kärntner Tourismusstrategie wurde die Offensive erarbeitet und soll die Infrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum, erhalten und gleichzeitig den Tourismus und den Arbeitsmarkt stärken.
Was wird gefördert?
- Strandbäder und öffentliche Seezugänge: bauliche und investive Maßnahmen sowie der damit verbundene Planungsaufwand zur Attraktivierung und Inszenierung der Seengebiete
- Berg- und Rad-Infrastruktur: bauliche und investive Maßnahmen sowie der damit verbundene Planungsaufwand zur Attraktivierung und Inszenierung von Berg- und Rad-Angeboten
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Kärntner Gemeinden (sowie Gemeindekooperationen sowie Rechtsträger, die von Kärntner Gemeinden betrieben werden oder an denen diese zu mind. 50 % beteiligt sind)
Was sind die Voraussetzungen?
Voraussetzungen lt. Richtlinie
Wie hoch ist die Förderung?
bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, die von der Gemeinde tatsächlich zu tragen sind - höchstens jedoch € 250.000,00 pro Gemeinde und pro Projekt
Wie wird der Förderantrag gestellt?
elektronisch samt Projekt- und Kostenunterlagen an die Abteilung 3
Bitte die genauen Vorgaben in den Richtlinien beachten!