für die Förderung von Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV).
Ansprechpartner:
Abteilung 3 - Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz
Fr. Mag. Elke Sicher
E-Mail: elke.sicher@ktn.gv.at
Tel: 05 0536 13066
Beschreibung:
Katastrophen wie Hochwasser, Muren, Lawinen oder Felsstürze haben in der Vergangenheit viele Kärntner Gemeinden heimgesucht. Es gilt die Sicherheit der Bevölkerung und ihrer Lebensräume zu gewährleisten! Das Förderungsprogramm Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) soll daher die Kärntner Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen der regionalen Sicherheitsinfrastruktur unterstützen.
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die dem präventiven Schutz vor den Naturgefahren Hochwasser, Mure, Lawine, Steinschlag, Felssturz, Rutschungen und Erosion dienen
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
alle Kärntner Gemeinden mit Ausnahme der Statutarstädte Klagenfurt und Villach
Was sind die Voraussetzungen?
Voraussetzungen lt. Richtlinie
Wie hoch ist die Förderung?
bis zu 25 % der von den Gemeinden tatsächlich zu tragenden Kosten
Wie wird der Förderantrag gestellt?
elektronisch samt Projekt- und Kostenunterlagen an die Abteilung 3
Bitte die genauen Vorgaben in den Richtlinien beachten!