Zur Information darf vorab mitgeteilt werden, dass ab 01.01.2021 die Anträge auf Kurzzeitpflege beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege einzubringen sind!
Betreuung Pflegebedürftiger ab der Pflegestufe 3 (bei demenzieller Erkrankung aber der Pflegestufe 2 – ärztliches Attest) für mindestens 4 und maximal 28 Tage pro Jahr in einer Pflegeeinrichtung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Der Antrag ist gemeinsam mit dem vom Hausarzt ausgefüllten Informationsblatt (als PDF Anhang) per E-Mail an das Land Kärnten zu senden! Das anteilige Pflegegeld der jeweiligen Stufe zzgl. 10 % MWSt. ist direkt im Pflegeheim zu entrichten.
- Richtlinien Kurzzeitpflege
- Informationsblatt Kurzzeitpflege
Dieser Antrag gilt ab 01.01.2021 und ist auch zu verwenden!
Kontakt: Herr Johann Huber 050 536 - 15421