Förderbestimmungen - Investitionsoffensive "Ausflugsziele in Kärnten"
Tourismuslandesrat Schuschnig: Eine Million Euro Fördervolumen soll für neue Strahlkraft für „Visitenkarten des Landes“ sorgen – Regionale Wertschöpfung und Jobs sollen gesichert werden – Auch Corona-Schutzmaßnahmen werden gefördert.
Kärntens Ausflugsziele sind für das Urlaubserlebnis der Kärntner Gäste unverzichtbar und bilden eine zentrale Säule der gesamten Tourismuswirtschaft. Rund 46 Prozent der Sommer-Gäste machen Ausflüge außerhalb des Urlaubsortes. Corona wird den Tourismus nachhaltig verändern. Urlaub im Inland und daheim in der Region bekommen einen neuen Stellenwert. Besonders wichtig sind die Ausflugsziele für das Urlaubserlebnis in Kärnten. Deshalb wurde von der Landesregierung eine Investitionsoffensive für die Kärntner Ausflugsziele beschlossen. Damit soll gezielt die Modernisierung der Ausflugsinfrastruktur unterstützt werden. Das sichert nicht nur den Tourismus, sondern damit werden auch konjunkturelle Effekte geschaffen.
Förderanträge können ab sofort bei der zuständigen Tourismusabteilung (Abt. 7) eingereicht werden. Es können Projekte rückwirkend ab dem 1. September eingereicht werden und gelten bis zum 31. Dezember 2021.
Förderbestimmungen - Investitionsoffensive "Ausflugsziele in Kärnten"
Richtlinien für Tourismusförderungen - Einzelmaßnahmen, Projekte
Die Kärntner Landesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm dazu bekannt, Kärnten sowohl als Wirtschaftsstandort als auch als Tourismusdestination zu positionieren. Eine Voraussetzung dafür ist eine strategisch ausgerichtete Förderpolitik. Um eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten, wurden daher auch die Richtlinien für Tourismusförderungen evaluiert.
Ziel der Förderrichtlinien ist es, die inhaltlichen Kriterien für Tourismusförderungen sowie die damit in Verbindung stehenden Rechte und Pflichten des Förderungswerbers transparent und einheitlich darzulegen. Das bedeutet:
- Rechtssicherheit für den Förderungswerber durch klar determinierte Förderungskriterien
- Effiziente Abläufe in der Förderungsabwicklung
- Strategische Tourismusentwicklung durch langfristige Förderziele und Fokus auf Nachhaltigkeit
Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für touristische Einzelmaßnahmen und Projekte. Die Bestimmungen der §§ 3ff gelten nicht für strategische Förderprogramme des Landes Kärnten sowie für Maßnahmen von Organisationen, die maßgeblich im Einflussbereich des Landes Kärnten stehen. Hierfür sind gesonderte Förderungsbestimmungen zu definieren und schriftlich festzuhalten.
Strategische Förderprogramme
Offensive für See-, Berg- und Rad Infrastruktur (Antrag und Richtlinie)
Offensive für Seilbahn-Berginfrastruktur (Antrag und Richtlinie)
Bildquelle: Kärnten Werbung, Fotograf: Franz Gerdl