Tourismus - Gesetze und Verordnungen, Bildquelle: Kärnten Werbung, Tine Steinthaler
Kärntner Tourismusgesetz
• Verordnungen zum Kärntner Tourismusgesetz
• Errichtung von Tourismusverbänden LGBl
• Briefliche Stimmabgabe und das Stimmverzeichnis bei der Abstimmung über die Errichtung von Tourismusverbänden; Änderung LGBL Nr. 25/2015
• Indexanpassung – Akkontierungszahlungen
• Weitere gesetzliche Grundlagen für den Kärntner Tourismus
Kärnten hat das modernste Tourismusgesetz Österreichs. Es ist am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten und wurde im Jahr 2014, nach Einbindung aller relevanten Institutionen, novelliert. Das neue Tourismusgesetz zielt darauf ab, die tourismusabgabepflichtigen Unternehmer auch über die Verwendung der von ihnen aufgebrachten Mittel mitentscheiden zu lassen. Eine neuerliche Novellierung wurde im Zuge der Covid 19 - Gesetzgebung beschlossen.
Kärntner Tourismusgesetz
Verordnungen zum Kärntner Tourismusgesetz
Gleichstand der Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe und der Akontierungen
62. Verordnung der Landesregierung vom 16. Juli 2019, Zl. 07-WT-TS-75/2-2019, mit derder Gleichstand der eingehobenen Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe und der
geleisteten Akontierungen festgestellt wird
Errichtung von Tourismusverbänden LGBl
95. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 11. September 2012, Zl. 01-TS-466-2012, über die Errichtung von Tourismusverbänden
54. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 17. Juli 2013, Zl. 03-TS-2/20-2013, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird
54. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 6. Oktober 2015, Zl. 07-WT-TS-7/2-2015, mit der die Verordnung über die Vorheriger SuchbegriffErrichtung von Tourismusverbänden geändert wird
27. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 19. April 2016, Zl. 07-WT-TS-7/2/2016, mit der die Verordnung über die Vorheriger SuchbegriffErrichtung von Tourismusverbänden geändert wird
Einrichtung von Tourismusregionen LGBl Nr. 24/2015
24. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 21. April 2015, Zl. 03-ALL-12/6-2015, mit der Tourismusregionen eingerichtet werden
Mustergeschäftsordnung für Tourismusverbände LGBl.
75. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 10. Juli 2012, Zahl: 01-TS-465/1-2012, mit der eine Mustergeschäftsordnung für Tourismusverbände erlassen wird
53. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 6. Oktober 2015, Zl. 07-WT-TS-8/2-2015, mit der die Verordnung, mit der eine Vorheriger SuchbegriffMustergeschäftsordnung für Tourismusverbände erlassen wird, geändert wird
Briefliche Stimmabgabe und das Stimmverzeichnis bei der Abstimmung über die Errichtung von Tourismusverbänden; Änderung LGBL Nr. 25/2015
34. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 11. April 2012, Zl 01-TS-464/2012 über die briefliche Stimmabgabe und das Stimmverzeichnis bei der Abstimmung über die Errichtung von Tourismusverbänden
25. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 21. April 2015, Zl. 03-ALL-12/7-2015, mit der die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe und das Stimmverzeichnis bei der Abstimmung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird
Richtlinien über die Aufteilung der Mittel aus Tourismusabgabe und Nächtigungstaxe LGBl. Nr. 32/2013
32. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 23. April 2013, A 03-ALL-613/1-2013, mit der Richtlinien über die Aufteilung der dem Land zukommenden Mittel aus Tourismusabgabe und Nächtigungstaxe erlassen werden
Regelung zur Haushaltsführung der Tourismusverbände LGBl Nr. 8/2013
8. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Jänner 2013, Zl. 01-TS-467-2012, mit der Regelungen zur Haushaltsführung der Tourismusverbände erlassen werde
Indexanpassung - Akkontierungszahlungen
23. Verordnung der Landesregierung vom 13. Juni 2017, Zl. 07-WT-TS-45/1-2017, mit der die Beträge als Grundlage der Vorheriger SuchbegriffAkontierungszahlungen neu festgelegt werden
41. Verordnung der Landesregierung vom 19. Juni 2018, Zl. 07-WT-TS-45/2-2018, mit der die Beträge als Grundlage der Vorheriger SuchbegriffAkontierungszahlungen neu festgelegt werden
Weitere gesetzliche Grundlagen für den Kärntner Tourismus: