Grundlage der Förderung der Arbeitnehmer/Innen in Kärnten ist das Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbidlungsförderungsgesetz (K-AWFG)
Die Kärntner Landesregierung hat ergänzend dazu die Allgemeine Rahmenrichtlinie zum K-AWFG beschlossen. Diese regelt die grundlegenden Bestimmungen und enthält auch die "Begriffsbestimmungen"
Rahmenrichtlinie gültig ab Jänner 2019 (pdf)
Die Förderungsmaßnahmen sind in 3 Maßnahmenschwerpunkten geregelt
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Förderung der Lehre
- Förderung von berufsbedingten Fahrtkosten
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Unter Verweis auf die DSGVO können personenbezogene Anfragen nur schriftlich von den jeweiligen Antragstellern gestellt werden; telefonische Auskünfte sind daher ausnahmslos nicht möglich.
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Maßnahmenschwerpunkt "Förderung der beruflichen Weiterbildung"
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen von:
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und Lehrlinge die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchgehend oder überwiegend (> 50 % des Zeitraumes) in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis bzw. Dienstverhältnis befinden.
- Wiedereinsteiger/innen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis/Dienstverhältnis haben.
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen von einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden!
Richtlinie "Förderung der beruflichen Weiterbildung"
Liste anerkannter Bildungsträger
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Projekt „Du kannst was“ – von der Hilfskraft zur Fachkraft
Dieses Projekt richtet sich an Personen, die einen Lehrabschluss nachholen möchten.
Mindestalter: 22 Jahre
• Keine abgeschlossene Berufsausbildung oder
• Mindestens 5-jährige praktische Erfahrung im Beruf oder
• Keinen Berufsabschloss oder nicht mehr im gelernten Beruf tätig, oder
• Erlernter Beruf im Herkunftsland wird in Österreich nicht anerkannt.
Mit der Durchführung dieses Projektes ist die AK-Kärnten beauftragt.
Zur AK Kärnten (Anmeldung, Ansprechpartner)
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Maßnahmenschwerpunkt "Förderung der Lehre"
Dieser Maßnahmenschwerpunkt richtet sich einerseits an Unternehmen, die spezielle Infrastrukturen für Ausbildungsbereiche und spezielle Ausbildungsprogramme für Lehrlinge zur Verfügung stellen; andererseits richtet er sich an Lehrlinge, die für den Besuch der Fachberufsschule aufgrund von Unzumutbarkeit des Verkehrsweges vorübergehend einen Heimplatz oder eine Wohnung benötigen.
Richtlinie "Förderung der Lehre"
Förderung der Errichtung von betrieblichen und zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten
Zielgruppe:
Unternehmen, die im Bundesland Kärnten eine betriebliche und/oder zwischenbetriebliche Lehrwerkstätte errichten und anhand eines Infrastrukturkonzeptes/Investitionsplanes sowie eines Betriebskonzeptes den geforderten Qualitätsstandard einer Lehrwerkstätte nachweisen können. Die Antragstellung hat schriftlich unter Beibringung eines Investitionsplanes und Betriebskonzeptes vor Investitionsbeginn zu erfolgen.
Antrag auf Anerkennung als betriebliche / zwischenbetriebliche Lehrwerkstätte
Antrag zur Förderung von Investitionen in Lehrwerkstätten
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Förderung für den laufenden Betrieb von betrieblichen Lehrwerkstätten
Anträge können ab 01.01.2021 ausschließlich elektronisch gestellt werden.
Zielgruppe:
Unternehmen, die im Bundesland Kärnten eine vom Land Kärnten anerkannte betriebliche Lehrwerkstätte betreiben.
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Förderung der Ausbildung in anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten
Anträge können ab 01.01.2021 ausschließlich elektronisch gestellt werden.
Zielgruppe:
KMU´s mit Betriebsstandort in Kärnten, die Ausbildungsangebote von anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten in Kärnten in Anspruch nehmen.
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Zuschuss für Schülerheime/Internate/sonstige Quartiere für Lehrlinge während der Berufschulzeit
Gemäß § 9 Abs. 5 Berufsausbildungsgesetz (BAG) haben die Lehrberechtigten die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen (Internatskosten), zu tragen. Bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind ebenso die bei Unterbringung in einem Schülerheim entstehenden Kosten zu tragen.
Lehrlinge, die zum Zeitpunkt des Fachberufsschulbesuches keinen Lehrvertrag mit einem Unternehmen haben, erhalten demnach keine Förderung im Rahmen des § 9 Abs. 5 BAG und haben die Kosten selbst zu tragen. Um diesen Jugendlichen/jungen Erwachsenen den Schulbesuch in den jeweiligen Fachberufsschulen zu den analogen Konditionen zu bieten, fördert das Land Kärnten diese Jugendlichen/jungen Erwachsenen durch Übernahme der anteiligen Kosten.
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Förderung für Lehr-/Ausbildungsbetriebe, deren Lehrlinge am Ausbildungsmodell "Lehre mit Matura" teilnehmen
Zielgruppe:
Unternehmen (Lehrberechtigte gem. § 2 BAG), die ihren Lehrlingen, die überwiegend an einem Betriebsstandort in Kärnten ausgebildet werden und das Ausbildungsmodell "Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" an einer Fachberufsschule in Kärnten absolvieren,ermöglichen. Dieses Modell ist mit zusätzlichen Schultagen verbunden, an welchen der Lehrling dem Lehrbetrieb nicht zur Verfügung steht.
Antragsformular "Lehre mit Matura"
Achtung: Seit 01.04.2019 kann die Beantragung ausschließlich nur mehr über das Onlineformular erfolgen!
Der Antrag ist längstens bis zum 31.10. für den jeweils abgeschlossenen Vorbereitungslehrgang zu stellen!
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Förderung von Fremdsprachen in der Lehrausbildung insbesondere in Englisch
Unternehmen, die vom Land Kärnten anerkannte betriebliche/zwischenbertriebliche Lehrwerkstätten betreiben und zusätzlich innovative fachspezifische Ausbildungsangebote mit Fremdsprachen - insbesondere in Englisch anbieten.
Vorbereitungslehrgänge, die das Erlernen von Fremdsprachen im Arbeitsalltag auf fachspezifischer und arbeitsplatzintegrierter Basis vorsehen. (beispielsweise das Ausbildungsmodell "English as a Tool" vom Carinthian International Club).
Mindestumfang über 72 Stunden/UE für zumindest 5 Lehrlinge.
Die Antragstellung hat schriftlich vor Beginn der Maßnahmen zu erfolgen!
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Förderung der Vorbereitung zu den Bundeswettbewerben / Berufs- und Staatsmeisterschaften sowie den EUROSKILLS
Gefördert werden:
- Lehrlinge und fachkräfte die an Berufsbundeswettbewerben/Staatsmeisterschaften teilnehmen.
- Betriebe, die Ihre Mitarbeiter/innen bei diesen Wettbewerben unterstützen.
Vorraussetzung ist das, dass Arbeitsverhältnis/Dienstort besteht.
Für die teilnahme an den EUROSKILLS werden ebenfalls Förderungen gewährt.
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Maßnahmenschwerpunkt "Förderung von berufsbedingten Fahrtkosten"
Um nachhaltig die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/innen in allen Regionen zu stärken ist die Förderung der Mobilität notwendig.
Richtlinie "Förderung von berufsbedingten Fahrkosten"
Mit der Abwicklung der Fahrkostenfrderung hat das Land Kärnten die Arbeiterkammer Kärnten beauftragt.
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Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt unnd Wohnbau
Unterabteilung Arbeitsmarkt, Lehrlingswesen und wissenschaftliche Institutionen
Völkermarkter Ring 29
9021 Klagenfurt am Wörthersee
E-mail: abt11.alw@ktn.gv.at