Stichtage für Auswahlverfahren
Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht für folgende Vorhabensarten eine laufende Antragstellung vor:
- Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
- Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
- Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Nichtproduktive Investitionen – Ökologische Agrarinfrastruktur zur Flurentwicklung
- Existenzgründungsbeihilfen für JunglandwirtInnen
- Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen
- Ländliche Verkehrsinfrastruktur
- Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft
- Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung
- Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Land- und Forstwirtschaft
- Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft
- Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes
- Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren
- Aufforstung und Anlage von Wäldern
- Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen – Forstschutz
- Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes – Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren
- Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen
- Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Waldökologie-Programm
- Investitionen in Forsttechniken sowie Investitionen in Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene
- Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammen-arbeit zwischen Akteuren im forst- und wasserwirtschaftlichen Sektor
- Waldbezogene Pläne auf überbetrieblicher Ebene
Nur jene Förderungsanträge, die bis zu vorgegebenen Stichtagen vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle eingelangt sind, können in das nächste Auswahlverfahren einbezogen werden.
Hinweis
Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist. Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.
In das Auswahlverfahren können jedoch nur jene Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen
Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber
gewahrt.
Die Vorhaben werden durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes
und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.
Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014- 2020“
beschrieben.
Für den nächsten Stichtag am 15. Jänner 2021 können Förderungsanträge für folgende Maßnahmen eingereicht werden:
Landwirtschaft:
Informationen zu früheren Stichtagen finden Sie hier