Jagdverpachtung aktuell
Die alle zehn Jahre stattfindende Neufeststellung der Jagdgebiete durch die BH Hermagor konnte nunmehr abgeschlossen werden. Derzeit finden die Verpachtungen der festgestellten Gemeindejagden und teilweise auch Eigenjagden statt.
Jagdpachtverträge
Grundsätzlich ist der Musterpachtvertrag laut den gesetzlichen Vorgaben zu verwenden. Zusätzlich getroffene Vereinbarungen, insbesondere sogenannte Bonus-Malus-Vereinbarungen werden durch die Behörde auf die Vereinbarkeit mit dem Kärntner Jagdgesetz geprüft.
Jagdschutzorgane
Neu bestellt werden ab 1.1.2021 auch die Jagdschutzorgane, welche durch die Eigenjagd- und Gemeindejagdausübungsberechtigten der Behörde namhaft gemacht werden müssen. Voraussetzung für die Bestellung als Jagdschutzorgan ist die Sicherstellung eines regelmäßigen, dauernden und ausreichenden Jagdschutzes. Der Wohnsitz und die berufliche Tätigkeit sind dafür entscheidende Kriterien, welche durch die Behörde geprüft werden. Dem schriftlichen Vorschlag sind neben der Zustimmung des zukünftigen Jagdschutzorganes folgende Unterlagen beizulegen:
bei bereits beeidetem Jagdschutzorgan:
- Nachweis gültige Jagdkarte (Kopie Jagdkarte u. Einzahlungsbeleg)
bei neu zu bestellendem Jagdschutzorgan:
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), 2 Fotos
- Zeugnis Jagdaufseherprüfung oder Berufsjägerprüfung (Kopie)
- Nachweis gültige Jagdkarte (Kopie Jagdkarte u. Einzahlungsbeleg)
- Wurde die Prüfung vor mehr als 3 Jahren absolviert, ist ein aktueller Strafregisterauszug und ein ärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung beizubringen.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie im Fachreferat für Jagd und Fischerei
unter der Telefonnummer 050536/63000 oder per e-mail unter post.bhhe@ktn.gv.at!
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