* Öffnungsregelung der Bezirkshauptmannschaft
St. Veit an der Glan ab 26.12.2020
Ab Samstag, dem 26. Dezember 2020, tritt der dritte Lockdown für Österreich in Kraft.
Daher ist auch die Behörde nur für wirklich dringende Angelegenheiten geöffnet, sofern Erledigungen nicht auf telefonischem oder elektronischem Weg möglich sind.
Parteienverkehr kann nur nach vorheriger telefonischer Abklärung der Erforderlichkeit bzw. entsprechender Terminvereinbarung mit der jeweiligen Abteilung stattfinden.
Beim Betreten des Gebäudes sind folgende Grundsätze einzuhalten:
• Parteienverkehr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung;
•Beim Betreten des Amtsgebäudes wird bei allen Parteien eine Fiebermessung durchgeführt und im Falle einer Körpertemperatur von 37,5° Grad oder mehr der Zutritt verwehrt;
•Darüber hinaus werden zum Zweck einer allfälligen Kontaktverfolgung die Kontaktdaten aller Parteien (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) erfasst;
• Parteien haben beim Betreten und während des Aufenthalts in Amtsgebäuden eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (Mund-Nasen-Schutz – MNS) zu verwenden, welche entweder selbst mitgebracht oder – falls nicht vorhanden – beim Eingang zu den Amtsgebäuden ausgehändigt wird.
•Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eines MNS nicht zugemutet werden kann.
•Eingeschränkter Einlass mit Besucherkarte, um Sicherheitsabstände zu gewährleisten
• Einlasskontrolle durch Sicherheitsdienst
Das Gebäude darf nur von gesunden Personen (ohne Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust) betreten werden!
Danke für ihr Verständnis! Für weitere Fragen und Informationen erreichen Sie uns unter der Tel.Nr. 050536/68000 oder per e-mail (post.bhsv@ktn.gv.at)
CORONA-Sicherheitsmaßnahmen