Antrag auf Leistung nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz (GS-L57)
Dieser Antrag kann nur von Mitarbeitern von Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden als auch dem Amt der Kärntner Landesregierung geöffnet und in Zusammenarbeit mit dem Bürger ausgefüllt und eingebracht werden.
Im E-Government Portal können folgende Anträge gestellt werden:
Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG)
Folgende Leistungen können beantragt werden:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Förderung der Erziehung und Entwicklung
- Fähigkeitsorientierte Beschäftigung und berufliche Eingliederung
- Hilfe zur beruflichen Eingliederung
- Hilfe durch geschützte Arbeit
- Beschäftigungstherapie
- Fahrtkostenzuschuss
- Sonstige Leistung
Antrag auf Therapie und Hilfsmittel sowie sonstige Unterstützungsleistungen
Folgende Leistungen können beantragt werden:
- Therapien und Hilfsmittel
- Sonstige Leistungen
Erstantrag auf Pflegeförderung für Menschen mit Behinderung (§ 15 Kärntner Chancengleichheitsgesetz K-ChG)
- Finanzielle Unterstützung für Pflege- und Betreuungsleistungen durch die Familie
Weitergewährungsantrag auf Pflegeförderung für Menschen mit Behinderung (§ 15 Kärntner Chancengleichheitsgesetz K-ChG)
- Finanzielle Unterstützung für Pflege- und Betreuungsleistungen durch die Familie
Antrag auf Kurzzeitbegleitung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Dieser Antrag kann nur von Mitarbeitern von Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden als auch dem Amt der Kärntner Landesregierung geöffnet und in Zusammenarbeit mit dem Bürger ausgefüllt und eingebracht werden.
Die Antragseinbringung ist für MindestsicherungsempfängerInnen kosten- und gebührenfrei.
Account erforderlich Zusatzberechtigung erforderlich